Welche Arten der elektronischen Signatur gibt es? 

In Österreich sind elektronische Signaturen in verschiedenen Stufen der rechtlichen Verbindlichkeit und Sicherheit klassifiziert. Diese Klassifizierung basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die als „eIDAS-Verordnung“ bekannt ist und die Verwendung elektronischer Signaturen in der Europäischen Union reguliert. In Bezug auf die rechtliche Sicherheit in Österreich gibt es im Wesentlichen drei Hauptarten von elektronischen Signaturen:

Einfache elektronische Signatur (Simple Electronic Signature – SES):

Dies ist die grundlegendste Form der elektronischen Signatur und kann beispielsweise durch E-Mail oder das Setzen eines digitalen Kürzels erfolgen.
In Österreich hat die einfache elektronische Signatur eine eingeschränkte rechtliche Verbindlichkeit und wird hauptsächlich für informelle Dokumente verwendet.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (Advanced Electronic Signature – AES):
Die fortgeschrittene elektronische Signatur bietet ein höheres Maß an Sicherheit und rechtlicher Verbindlichkeit als die einfache elektronische Signatur.
Sie erfordert eine persönliche Identifikation des Unterzeichners und gewährleistet die Integrität des Dokuments. In Österreich hat die fortgeschrittene elektronische Signatur eine stärkere rechtliche Anerkennung und wird für eine breite Palette von Geschäftstransaktionen eingesetzt.

Qualifizierte elektronische Signatur (Qualified Electronic Signature – QES):
Die qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste Stufe der rechtlichen Sicherheit und Verbindlichkeit in Österreich. Sie erfordert eine strenge Identitätsprüfung des Unterzeichners und wird von einem qualifizierten Vertrauensdienstanbieter ausgestellt.

Dokumente, die qualifiziert elektronisch signiert sind, genießen in Österreich die gleiche Rechtsgültigkeit wie handschriftlich unterschriebene Dokumente. Qualifizierte elektronische Signaturen werden in rechtlich sensiblen Bereichen wie Verträgen, Urkunden und behördlichen Dokumenten eingesetzt. Es ist wichtig zu beachten, dass die eIDAS-Verordnung die gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen in der gesamten Europäischen Union fördert. Dies bedeutet, dass elektronische Signaturen, die in einem EU-Land rechtsverbindlich sind, in anderen EU-Ländern ebenfalls anerkannt werden. In Österreich ist die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen weit verbreitet, um höchste Sicherheitsstandards und Rechtsgültigkeit sicherzustellen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Nach oben scrollen